Antragsfrist für Überbrückungshilfe II endet am 31. Januar 2021

Mit der sogenannten Überbrückungshilfe II können KMU´s aller Branchen, einschließlich gemeinnütziger Organisationen, im Zuge coronabedingter Umsatzeinbrüche unterstützt werden. Antragsfrist ist der 31. Januar 2021.

Das BMWi hat bereits ein Folgeprogramm, die Überbrückungshilfen III, mit einer Laufzeit bis Ende Juni 2021 angekündigt.

Unterstützung durch nicht-rückzahlbaren Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten
Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Sie unterstützt klein- und mittelständische Unternehmen aller Branchen einschließlich gemeinnütziger Organisationen, die von den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.

Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Antragsfrist endet am 31. Januar. Das branchenübergreifende Zuschussprogramm hat ein Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden Euro.

Wer ist antragsberechtigt?
Zur Antragstellung berechtigt sind  Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

Erstattet werden 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent und 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent.

Antragsstellung durch "prüfenden Dritten"
Die Antragstellung erfolgt auch im aktuellen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt). Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.

Weitere Informationen zu Überbrückungshilfen III
Allgemeine Infos zu den Überbrückungshilfen III finden Sie hierZudem finden Sie hier die FAQ´s zu den Überbrückungshilfen.