Die Motivation für einen Freiwilligendienst ist ein Gewinn für alle Beteiligten. Für Einsatzstellen ergibt sich u.a. die Möglichkeit, sich in der täglichen Arbeit durch Engagierte unterstützen zu lassen. Ein Freiwilligendienst dauert in der Regel 12 Monate und ermöglicht dadurch eine gute Einbindung ins Stammpersonal.
Die von der Einsatzstelle zu tragenden Kosten für den Einsatz von Freiwilligen im FSJ und BFD setzen sich monatlich zusammen aus:
- Zahlung des Taschengeldes in Höhe von 346 Euro bis 426 Euro bei einer Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeit anteilig weniger)
- Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 138,40 Euro bis 170,40 Euro
- Übernahme der Fahrtkosten zu den Seminaren und Bildungstagen
- Übernahme der aus der Beschäftigung der Freiwilligen bei der Einsatzstelle entstehenden Verwaltungskosten
- Zahlung einer monatlichen Umlage für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen an den Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 115 Euro pro Teilnehmer*in im Bereich FSJ- gefördert (Kinder- und Jugendhilfe), 185 Euro pro Teilnehmer*in im Bereich FSJ- ungefördert (z.B. Pflegeheim oder Behinderteneinrichtung) sowie 205 Euro pro Teilnehmer*in im Bereich BFD.
Im Bundesfreiwilligendienst erstattet der Bund den Einsatzstellen den Aufwand für die Zahlung des Taschengeldes und der Sozialversicherungsbeiträge bis zu einer Höhe von 300 Euro für Freiwillige bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bzw. 400 Euro für Freiwillige ab 25 Jahren.
Bedarfsabfrage
Bitte prüfen Sie, ob Einrichtungen Ihres Vereins/ Ihrer GmbH als Einsatzstellen in den Freiwilligendiensten zur Verfügung stehen möchten.
Bitte beachten Sie, dass die Bedarfsabfrage zunächst lediglich eine Interessensbekundung darstellt.