Eine Auswahl dieser Beschlüsse wird im Folgenden von den Kollegen des Paritätischen Gesamtverband dargestellt und eingeordnet.
Bundesprogramm behördenunabhängige Asylverfahrensberatung
Der Paritätische begrüßt mit Nachdruck den Beschluss der IntMK zur behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung. Der Beschluss umfasst das Bekenntnis zur unabhängigen Asylverfahrensberatung als einem elementaren Baustein des Asylverfahrens, unter anderem zur Beschleunigung von Asylverfahren. Aus Sicht des Paritätischen dient die AVB darüber hinaus auch der inhaltlichen Verbesserung der Verfahren, der Identifizierung besonderer Schutzbedarfe sowie einer europarechtskonformen Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
Die IntMK fordert ausgehend von ihrer Feststellung eine auskömmliche Bereitstellung einer bundesgeförderten unabhängigen Asylverfahrensberatung gem. § 12a AsylG sowie die Abkehr von aktuellen Plänen zur Einstellung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung, die laut Plänen des Bundesministerium des Innern durch die Einstellung der Finanzierung im Haushalt 2027 umgesetzt werden soll. Der Paritätische unterstützt diese Forderung.
Psychosoziale Unterstützung
Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Beschlüsse der IntMK mit Blick auf die psychosoziale Versorgung geflüchteter Menschen über das Bundesflüchtlingsprogramm. So wird der Bund von der IntMK aufgefordert, die Mittel für die PSZ im Bundeshaushalt 2027 sowie in den darauffolgenden Jahren signifikant zu erhöhen und zu prüfen, wie die psychosoziale Unterstützung von einer rein projektbezogenen Förderung in eine verlässliche Regelfinanzierung überführt werden kann.
In Bezug auf dem AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU) fordert die IntMK für die kommende Förderperiode (2028-2034) einen festen Förderbereich mit einem ausreichend zweckgebundenem Budget für die PSZ. Auch diese Forderung begrüßt der Paritätische Gesamtverband. Die anzustrebende Budgetbindung im spezifischen Ziel 1 des AMIF sollte sich hier an den tatsächlichen Bedarfen der Bundesländer orientieren. Zudem bittet die IntMK den Bund zu prüfen, inwieweit gesetzliche Neuregelungen eingeführt werden können, die eine verlässliche Übernahme von Therapiekosten sicherstellen und fordert vom Bund Sprachmittlungsleistungen über Bundesmittel zu finanzieren.
EU - Freizügigkeit
Die IntMK würdigt die EU-Freizügigkeit als eines der wichtigsten Mittel zur Anwerbung von Fachkräften aus EU-Staaten und somit ein bedeutendes Instrument für den Wohlstand in Deutschland. Neben den vielen Vorteilen der EU-Arbeitskräftemobilität erkennt die IntMK auch die Herausforderungen, da sie von Kriminellen durch Ausbeutung armer, schutzbedürftiger Menschen, insbesondere aus Südosteuropa, genutzt wird, die häufig aufgrund rechtlicher und faktischer Ausschlüsse besonders von Prekarität betroffen sind.
Daher fordern die Integrationsminister*innen den Bund auf, finanzielle, institutionelle und rechtliche Ressourcen für die Verbesserung der Teilhabe dieser Menschen zu schaffen, mit Fokus auf Prävention und Abbau von Armut und Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe. Die Beratungspraxis paritätischer Mitgliedsorganisationen kennt viele Fälle von Unionsbürer*innen in prekären Lebenslagen, deren Teilhabe durch vorgeschlagene Maßnahmen verbessert werden könnte. Daher begrüßt der Paritätische diese Forderungen ausdrücklich.
Bleiberechtsregelung für Geduldete
Zu begrüßen sind aus Sicht des Verbandes auch Forderungen nach Verbesserungen der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bleiberechtsregelung. Hervorzuheben ist, dass die Integrationsminister*innen darüber hinaus zusätzlich eine „sinnvolle Nachfolgeregelung für das Chancenaufenthaltsrecht“ fordern. Deutlich wird hierdurch, dass die vereinbarten Bleiberechtsregelungen aus Sicht der Integrationsminister*innen unzureichend sind, um die Erfolge des Chancen-Aufenthaltsrechts fortzuschreiben. Der Paritätische teilt diese Einschätzung. Darüber hinaus sollte jedoch aus Sicht des Verbandes auch die Schaffung von Möglichkeiten zur Aufenthaltssicherung für gut integrierte humanitär Schutzberechtigte sowie die Verbesserung bestehender Bleiberechtsregelungen in den Blick genommen werden.
Arbeitsmarktintegration im AsylbLG
Die IntMK hat einstimmig beschlossen, die Integration in den Arbeitsmarkt für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG zu stärken. Hierzu soll unter anderem Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG eine bessere Nutzung des Angebots der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht werden. Die Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration unterstützt der Paritätische grundsätzlich, weist jedoch auf den Widerspruch hin, dass das Asylbewerberleistungsgesetz dem Zweck nach nicht auf die Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt ausgerichtet ist. Statt das Asylbewerberleistungsgesetz um Integrationsaspekte zu erweitern, die allein auf die wirtschaftliche Nützlichkeit der Leistungsbeziehenden abzielt, sollte aus Sicht des Verbandes das AsylbLG abgeschafft und durch die Aufnahme in die regulären Sozialleistungssysteme die Voraussetzungen für Teilhabe insgesamt verbessert werden.
Sprachmittlung
Zu begrüßen ist ebenfalls der Beschluss für eine klare gesetzliche Regelung zum Anspruch auf Finanzierung von Sprachmittlung in allen Sozialleistungen (TOP 5.3). Diese wiederholte Forderung der IntMK entspricht der Position des Paritätischen und ist für die gleichberechtigte Teilhabe von allen Menschen, die Ansprüche auf Sozialleistungen haben, unabdingbar.
Die öffentlich zugänglichen Beschlüsse finden Sie für eine vertiefte Auseinandersetzung hier.