„Wir wissen, dass wir uns nun darauf einstellen müssen, über einen längeren Zeitraum mit dem Coronavirus umgehen zu müssen“, sagt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus in einem Interview mit der Welt am Sonntag.“ Darauf müsste auch die Situation in den Pflegeeinrichtungen angpasst werden: pauschale, restriktive Besuchsverbote könnten dabei keine Lösung sein, heißt es in dem Interview. Erfreut zeigt er sich darüber, dass die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder diesen Punkt in ihrem letzten Beschluss aufgegriffen hätten. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen benötigten besonderen Schutz, aber sie dürften auch nicht völlig isoliert werden. Es gelte, angepasst an die Gegebenheiten vor Ort, Konzepte und Lösungen zu finden.
Das Interview mit dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, finden Sie hier: https://www.pflegebevollmaechtigter.de/aktuelles-details/besuchsverbote-in-pflegeheimen.html
Hierzu hatten die Länder- und Bundes-Chefs in einem Beschluss zu Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie ausgeführt: „Für vulnerable Gruppen und insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen müssen nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dabei muss der Schutz der vulnerablen Gruppen im Vordergrund stehen und die Gefahr der Ausbreitung von Infektionen in den Einrichtungen der wesentliche Maßstab sein.
Entsprechende Regularien dürften aber nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen. Daher soll für die jeweilige Einrichtung unter Hinzuziehung von externem Sachverstand, insbesondere von Fachärzten für Krankenhaushygiene, ein spezifisches Konzept entwickelt werden und dieses im weiteren Verlauf eng im Hinblick auf das Infektionsgeschehen im jeweiligen Umfeld weiterentwickelt und angepasst werden.
Den Beschluss finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bund-laender-beschluss-1744224
Mit Bezug zu diesem Beschluss vom 15. April 2020 fordert nun die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisation (BAGSO) „die soziale Isolation von Menschen in Pflegeeinrichtungen zu beenden.“ Die geltenden Besuchs- und Ausgehverbote seien der mit Abstand schwerste Eingriff in die Grundrechte während der aktuellen Corona-Situation. In einer Stellungnahme wird hierzu auch auf die kurze Zeitspanne von zwei Jahren verwiesen, die Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen vor dem Tod durchschnittlich verbleibt.
In dieser Stellungnahme vom 27. April 2020 werden zehn Forderungen formuliert, die bei der Öffnung von Pflegeeinrichtungen berücksichtigt werden sollen: https://www.bagso.de/fileadmin/user_upload/bagso/06_Veroeffentlichungen/2020/Stellungnahme_Soziale_Isolation_Pflegeheime.pdf
Expertenkommission erarbeitet Empfehlungen
Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird über die Öffnung von stationären Einrichtungen diskutiert. Eine gewisse Öffnung wurde zuletzt mit dem Erlass des Wirtschaftsministeriums MV vom 20. April zur Regelung des Besuchsverkehrs in stationären Pflegeeinrichtungen ermöglicht. Demnach können Ausnahmen von der Besuchsbeschränkung zugelassen werden, wenn Angehörige Versorgungs- und Betreuungstätigkeiten übernehmen. Gegenwärtig erarbeitet eine Expertengruppe eine Empfehlung für die Öffnung von Pflegeeinrichtungen und Betreuungsangeboten in der Eingliederungshilfe. Die Arbeitsergebnisse sollen zeitnah vorgestellt werden.