Die Richtlinie war bereits lange angekündigt worden. Mit der rückwirkend ab 1. Januar 2023 geltenden Richtlinie können nun pro Einrichtung für dieses und das folgende Jahr insgesamt 6.500 Euro für Alltagshelfer*innen beantragt werden.
Den Rundbrief des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung können Sie hier nachlesen, die Richtlinie selber finden Sie hier. Darüber hinaus haben wir den Antrag hier verlinkt, mit dem die Einrichtungen die Unterstützung bei ihren jeweiligen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten beantragen können.