BAGFW Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat am 27. März 2026 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des Ultima-Ratio-Gebotes sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen veröffentlicht.

 

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat im Februar 2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen veröffentlicht. Hintergrund der Gesetzesänderung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az: 1 BvL 1/24) vom November 2024. Mit dem Urteil wurde der Gesetzgeber dazu aufgefordert eine rechtliche Regelung zu treffen, dass eine Zwangsbehandlung in besonderen Fällen und mit bestimmten Voraussetzungen außerhalb eines stationären Settings möglich ist. 

In ihrer Stellungnahme bekräftigt die BAGFW ihre bereits im Rahmen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgerichts geäußerte Position, dass das oberstes Ziel die Vermeidung von Zwangsbehandlungen sein muss und die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen sind. 

Positiv sieht die BAGFW u.a. folgende Regelungen im Gesetzentwurf:

  • die in § 1827 Abs. 4 BGB‑E vorgesehene Regelung, nach der nach einer ärztlichen Zwangsmaßnahme auf die Erstellung einer Patientenverfügung hingewirkt werden soll, um zukünftige Krisensituationen besser bewältigen zu können,
  • die konkreten Regelungen im Rahmen der Dokumentation des Gesprächs zur Feststellung des Patientenwillens,
  • die Evaluierung des Gesetzes nach spätestens nach 3 Jahren,
  • die frühzeitige Einbeziehung von Verfahrenspfleger*innen mit besonderen fachlichen Anforderungen.

Zu bestimmten angedachten gesetzlichen Regelungen übt die BAGFW deutliche Kritik. 

Folgende Sachverhalten werden u.a. kritisch gesehen:

  • Die Öffnung für weitere Behandlungsorte für ärztliche Zwangsmaßnahmen, insbesondere Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege sind Lebens- und Wohnorte, stellen für Betroffene, Mitbewohner*innen und Mitarbeitende eine erhebliche Belastung dar. Es wird die Gefahr gesehen, dass einzelne Räume dauerhaft mit belastenden Erfahrungen verbunden werden. Bereits in ihrer Stellungnahme vom 17. April 2024 hatte die BAGFW darauf hingewiesen, dass Zwangsbehandlungen in Wohneinrichtungen u. a. die vertrauensvolle Beziehung zwischen Betreuenden und Betreuten gefährden kann.
  • Der Begriff des „Krankenhausstandards" ist unklar geregelt und lässt unterschiedliche Auslegungen zu. Die BAGFW fordert, dass der “Krankenhausstandard” klar definiert wird und eine jederzeit gewährleistete medizinische Notfallversorgung mit kontinuierlicher Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal und technischer Ausstattung voraussetzt. Die Gleichstellung von ständiger fachärztlicher Präsenz und bloßer Erreichbarkeit ist problematisch.

Die Stellungnahme der BAGFW finden Sie hier.