Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben die Corona-Sonderempfehlungen zur HKP, zur SAPV und zur stat. Hospizversorgung aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte bis zum 30. September 2021 verlängert. Zielsetzung dieser Verlängerung soll es sein, dass von Seiten der Krankenkassen mit möglichst einheitlicher Ausrichtung dazu beigetragen wird, dass der pandemiebedingten Ausnahmesituation angemessen Rechnung getragen werden kann.
Hinsichtlich der Häuslichen Krankenpflege wurden die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes sowie der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene zur Versorgung mit häuslicher Krankenpflege (HKP) während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bis zum 30. September 2021 verlängert. Sie enthält Handlungsempfehlungen zu folgenden Aspekten:
- Vertraglich vereinbarte Betreuungsschlüssel in ambulanten Intensiv-Wohngruppen,
- Qualifikationsanforderungen an Leistungserbringer im Rahmen der außerklinischen ambulanten Intensivpflege,
- Qualifikationsanforderungen an Leistungserbringer im Rahmen der häuslichen Krankenpflege,
- Personalmindestvorhaltung für bestehende Pflegedienste,
- Unterschrift auf dem Leistungsnachweis und
- Vorlage der Verordnung
Auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes können alle Corona-Sonderempfehlungen eingesehen werden: Corona - GKV-Spitzenverband (gkv-spitzenverband.de).