BVAP und ver.di einigen sich auf Eckdaten für einen Tarifvertrag Pflege

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft ver.di haben sich auf Eckdaten für einen Tarifvertrag für die Pflege geeinigt. Kommt es zum Vertragsabschluss, dann könnte der Bundesarbeitsminister diesen Tarifvertrag durch Rechtsverordnung zu einer bundesweiten Geltung führen.

Ein Tarifvertrag könnte allerdings erst nach Anhörung der kirchlichen Kommissionen abgeschlossen werden. Anschließend könnte dieser Tarifvertrag dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Entscheidung über eine Erstreckung auf die gesamte Pflegebranche vorgelegt werden. Dies kann nur im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) geschehen. Insofern müssten Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 ein strittiges Projekt gemeinsam auf dem Weg bringen. Den Willen hierzu hatten beide gemeinsam im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege deutlich bekundet. Doch ohne eine Reform der Pflegefinanzierung können vorgesehene Tariflöhne nicht sinnvoll umgesetzt werden. Fraglich bleibt auch, ob eine Rechtsverordnung letztlich einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. Für eine Umsetzung der zunächst vereinbarten Ziele sind somit einige Hürden zu überwinden.

Die verhandelten Stundenlöhne sehen keine Unterscheidung nach Ost- und Westdeutschen Bundesländern vor und sollen zum 1. Juli 2021  eingeführt und dann zum 1. Januar 2022 und zum 1. Januar 2023 wie folgt gesteigert werden:

  • Pflegehilfskräfte: 13,00 / 13,80 / 14,15
  • Pflegekräfte mit einjähriger Ausbildung: 13.75 / 14,50 / 15,00
  • Pflegefachkräfte 16,50 / 17,00 / 18,50

Wenn ein solcher Tarifvertrag nicht vom BMAS auf die gesamte Branche erstreckt werden sollte, dann kann der Tarivvertrag ohne Nachwirkungen gekündigt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der BVAP und von ver.di.