Bundesteilhabepreis 2021

Unter dem Thema: „Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten“ ist Ende April der Bundesteilhabepreis 2021 gestartet. Bewerbungsschluss ist der 21. August 2021.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt in diesem Jahr zum dritten Mal den mit insgesamt 17.500 Euro dotierten Bundesteilhabepreis aus. Mit dem Preis werden die drei besten Best-Practice-Beispiele und Modellprojekte ausgezeichnet, die vorbildlich für einen inklusiven Sozialraum sind. Wichtig dabei ist die Übertragbarkeit auf andere Kommunen oder Regionen sowie die Schaffung von mehr Teilhabechancen für alle.

Wer kann teilnehmen?

Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Unterstützung, Assistenz und Pflege, insbesondere Leistungsanbieter und Unterstützungsdienste, soziale und personenzentrierte Assistenzdienste, Anbieter spezieller Teilhabeprogramme, Tagesstätten, Verbände und Vereine, ehrenamtliche sowie sektorübergreifende Leistungserbringer, aber auch Anbieter von digitalen Lösungen sowie Kommunen und Regionen.

Weitere Informationen für Bewerberinnen und Bewerber

Unter www.bundesteilhabepreis.de finden Sie alle Informationen zum Bundesteilhabepreis, die Bewerbungsunterlagen und Teilnahmebedingungen.

Bewerbungsschluss ist der 21. August 2021.