Bundesrat stimmt Regelungen zur Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung zu

Für Menschen mit Behinderungen sollen die Kosten für eine Begleitung während eines Krankenhausaufenthaltes übernommen werden. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen.

Durch den Beschluss des Bundesrates wurden zwei Möglichkeiten für die Übernahme der Kosten für die Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung geregelt. 

Zum einen gibt es die Möglichkeit, dass ein Mensch mit Behinderung von einem nahen Angehörigen begleitet wird. Die begleitende Person hat  zukünftig Anspruch auf Krankengeld, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Begleitung ist aus medizinischen Gründen notwendig.
  • Die Begleitperson wurde ebenfalls stationär aufgenommen und ist tatsächlich eine Person aus dem engsten persönlichen Umfeld bzw. ein naher Angehöriger im Sinne von §7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes.
  • Der Mensch mit Behinderung muss Leistungen der Eingliederungshilfe, Leistungen nach § 35a SGB VIII, oder Leistungen nach § 27d Abs.1 Nr. 3 des Bundesversorgungsgesetzes erhalten.

Diese neuen Regelungen finden sich zukünftig in § 44 b SGB V.

Die zweite Möglichkeit der Übernahme der Kosten besteht für den Fall, dass der Mensch mit Behinderung von jemandem begleitet wird, der als Mitarbeiter*in eines Leistungserbringers bereits einen Bezug zu ihm hat. Dann sollen die Kosten für die Begleitung von den Trägern der Eingliederungshilfe übernommen werden. Geregelt wird dies in § 113 Absatz 6 SGB IX. Im Gesamtplan ist festzustellen, ob im Fall einer Krankenhausbehandlung eine Begleitung ins Krankenhaus erforderlich ist (§ 121 Absatz 4 Nr. 7 SGB IX). 

Die finanziellen Auswirkungen der in SGB V und SGB IX neu verankerten Regelungen sollen untersucht und bis Ende 2025 veröffentlicht werden.

Der Bundesrat hat diesem Vorschlag Ende vergangener Woche zugestimmt. Er bittet aber zeitnah um ein weiteres Gesetzgebungsverfahren, da die getroffene Regelung nicht für alle Menschen mit Behinderungen gilt, die ggf. eine solche Begleitung benötigen. Darüber hinaus fordert er einen Kostenausgleich aus Bundesmitteln in der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Rehabilitation zu schaffen.

Den Beschluss des Bundestages finden Sie hier.

Den Beschluss des Bundesrates finden Sie hier.