BGW aktualisiert Pandemie-Arbeitsschutzstandard

Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der BGW für die ambulante Pflege, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen wurde mit Stand 4. April aktualisiert.

Der Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet eine branchenspezifische Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten in Hinblick auf das Coronavirus. Der branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Pflege wurde nun an die gesetzliche Lage angepasst. Hervorzuheben sind folgende Punkte:

  • Basismaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie des erforderlichen Hygienekonzepts.
  • Aufklärung und Information der Beschäftigten zu Impfungen inklusive der Booster-Impfungen sowie Unterstützung von Impfaktionen im Betrieb. Zudem ist es den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
  • Wegfall der bundesgesetzlichen Regelungen nach §28b IfSG (3G-Regelung, Homeoffice-Pflicht).
  • Die ergänzenden Regelungen zum Atemschutz entfallen.

Die aktuelle Version des Arbeitsschutzstandards finden Sie hier auf der Internetseite der BGW.