Der Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet eine branchenspezifische Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten in Hinblick auf das Coronavirus. Der branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Pflege wurde nun an die gesetzliche Lage angepasst. Hervorzuheben sind folgende Punkte:
- Basismaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie des erforderlichen Hygienekonzepts.
- Aufklärung und Information der Beschäftigten zu Impfungen inklusive der Booster-Impfungen sowie Unterstützung von Impfaktionen im Betrieb. Zudem ist es den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
- Wegfall der bundesgesetzlichen Regelungen nach §28b IfSG (3G-Regelung, Homeoffice-Pflicht).
- Die ergänzenden Regelungen zum Atemschutz entfallen.
Die aktuelle Version des Arbeitsschutzstandards finden Sie hier auf der Internetseite der BGW.