HKP-Richtlinie: Übergangsregelung und Anpassung zur außerklinischen Intensivpflege in Kraft getreten

Die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist am 18. März 2022 in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2023 müssen AKI-Verordnungen nach der neuen Richtlinie erfolgen.

Das Inkrafttreten der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 18. März 2022 hatte zur Folge, dass die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie angepasst werden musste. Der G-BA-Beschluss vom 19. November 2021 "Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Übergangsregelung und Anpassung zur außerklinischen Intensivpflege" wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat in weiten Teilen am 26. März 2022 in Kraft.

Der Gesetzgeber hat eine mehrjährige Übergangszeit vorgesehen, da zunächst die erforderlichen Umsetzungsschritte (nach der AKI-Richtlinie des G-BA auch Abschluss der Rahmenempfehlungen nach § 132l Absatz 1 SGB V und Abschluss von Versorgungsverträgen gemäß § 132l Absatz 5 SGB V) erfolgen müssen, so dass der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege bis zum 30. Oktober 2023 bestehen bleibt.

Die Regelungen für diese Übergangszeit in der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) wurden nun mit dem Beschluss des G-BA vom 19. November 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und traten in weiten Teilen am 26. März 2022 in Kraft:  Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Übergangsregelung und Anpassung zur außerklinischen Intensivpflege.