Den Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021 finden Sie hier.
Auf Landesebene wird nun in den Regierungs- und Expertengremien die Umsetzung der Beschlüsse beraten. Für Mecklenburg-Vorpommern rechnen wir damit, dass ab Montag (25.01.2021) dann ggf. neue bzw. verschärfte Regelungen in Kraft treten werden.
Der Beschlus des Bund-Länder-Gesprächs sieht unter anderem folgendes vor:
- Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern über die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten weiter bis zum 14. Februar.
- An den Regelungen für die Kontakteinschränkungen im privaten Bereich soll sich nichts ändern.
- In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften soll zukünftig eine medizinische Maske (also OP-Maske oder FFP-Maske) verpflichtend werden. Alltagsmasken aus Stoff sind dann nicht mehr erlaubt.
- Die bisherigen Regelungen für Kitas und Schulen sollen beibehalten werden.
- Für das Personal in Alten- und Pflegeheimen ist beim Kontakt mit den Bewohner*innen eine FFP2-Maskenpflicht geplant.
- Die Personalkosten für die Corona-Testungen im Bereich der Eingliederungshilfe sollen vom Bund übernommen werden.
- Befristet bis zum 15. März 2021 soll eine Verordnung erlassen werden, wonach Arbeitgeber*innen überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.
- In Landkreisen und Ländern mit hohen Inzidenzen sollen über die allgemeinen Regeln hinausgehende umfangreiche lokale und regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergriffen werden.