Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor, dass das Einrichtungenqualitätsgesetz zu einem Wohn- und Teilhabegesetz weiterentwickelt werden soll. Der erste Schritt betraf ausschließlich die vollstationäre Pflege. Mit den Änderungen zum Juli 2023 wurde die Personalbemessung für Pflege- und Betreuungspersonal an die neuen Rahmenbedingungen des SGB XI angepasst und der starre Fachkraftanteil von 50% abgeschafft. Mit einer weiteren Gesetzesnovelle sollen nun Neuregelungen für den Bereich Teilhabe und Eingliederungshilfe erarbeitet werden. Mit der Veranstaltung am 18. Oktober soll ein Dialogprozess mit den Beteiligten eingeleitet werden.
Anmeldungen sind bis zum 6. Oktober möglich. Die Einladung mit Programm und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.