Durch den zunehmenden Mangel an Arbeitskräften ist das Thema der Fachkräfteeinwanderung zu einem zentralen politischen Anliegen geworden.
Bereits in den vergangenen Jahren gab es diverse gesetzliche Neuregelungen, die darauf abzielten, die Erwerbsmigration nach Deutschland zu erhöhen. In der Praxis zeigten sich jedoch weiterhin zahlreiche Hürden, denen mit den aktuellen Novellierungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes begegnet werden soll.
Sowohl für viele Fachkräfte und Auszubildende, als auch für geringqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten wird es künftig einfacher werden, einen Aufenthaltstitel zu Ausbildungs- oder Erwerbszwecken zu erhalten. Gleichzeitig sind die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sehr komplex und zum Teil in ihrer Anwendung – unter anderem durch Stichtagsregelungen – weiterhin begrenzt.
Die Nachfrage in der Migrations- und Flüchtlingsberatung zum Thema Fachkräftemigration ist stark gestiegen. Dies betrifft zum einen Fragen nach den Möglichkeiten eines Spurwechsels aus dem Asylverfahren oder einem geduldeten Aufenthalt in den Aufenthalt für Erwerbszwecke. Zum anderen wenden sich aber auch Menschen an die Beratungsstellen, die selbst noch im Ausland leben oder sich zum Beispiel für Besuchszwecke in Deutschland aufhalten.
Die Broschüre können Sie auf der Internetseite des Paritätischen Gesamtverbands herunterladen.
Autor der Broschüre ist Claudius Voigt, „Projekt Q – Qualifizierung der Flüchtlingsberatung“ der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA). Ein herzliches Dankeschön für diese umfassende und verständliche Darstellung der komplexen Gesetzeslage.