Aktion Mensch: Sonderförderung Ukraine

Mit dem Sonderförderangebot "Ukrainekrieg: Hilfe für geflüchtete Menschen" will Aktion Mensch gemeinnützigen Trägern die Beantragung von Projekten zur Unterstützung von Menschen, die aus der Ukraine fliehen, ermöglichen und einen schnellen Zugang zu unterstützenden Angeboten in Deutschland schaffen.

Die ausschließlich in Deutschland geförderten Angebote sollen helfen, traumatische Erfahrungen zu verarbeiten und das Ankommen zu erleichtern.

Im Fokus stehen dabei insbesondere Menschen mit Behinderungen sowie Kinder und Jugendliche, aber auch andere Zielgruppen sind nicht ausgeschlossen. Förderfähig sind Projekte für den Aufbau zusätzlicher Angebote zur psychosozialen Betreuung von traumatisierten Menschen und Beratungsangeboten zur Unterstützung und Orientierung, Projekte zur Koordinierung und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements oder die Schaffung offener Freizeitangebote sowie Angebote, die Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt bieten.

Anträge können vom 11. März 2022 bis 31. Dezember 2022 gestellt werden. Nach Bewilligung ist jedes Vorhaben innerhalb von 12 Monaten umzusetzen.

Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten sowie investive Kosten für die Einrichtung / Ausstattung (projektbezogen bis maximal 20 Prozent der Gesamtkosten) und auch zusätzliche Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit, die stets mit zu berücksichtigen ist. Der Förderumfang beträgt max. 90.000  Euro und weitere max. 10.000 Euro für die Herstellung der Barrierefreiheit.

Weitere Informationen sowie den Weg zur Antragstellung finden Sie unter: antrag.aktion-mensch.de