Aktion Mensch ergänzt sein Förderangebot im Bereich Investitionen

Zum 1. März 2023 wird das ergänzende Förderangebot „Investitionsförderung für Dienste zur betrieblichen Inklusion“ im Lebensbereich Arbeit eingeführt.

Ein wesentliches Förderkriterium der Dienste zur betrieblichen Inklusion ist die eindeutige Abgrenzung des Dienstes von bereits vorhandenen Angeboten und Strukturen der antragstellenden Organisation. Von Organisationen, die gleichzeitig auch Träger einer WfbM, eines Berufsförderungs- oder Berufsbildungswerks sind, wird unter anderem eine klare räumliche und personelle Abgrenzung des Dienstes zu vorgenannten anders finanzierten Bildungseinrichtungen und Werkstätten des Trägers verlangt.
Das Kuratorium als Entscheidungsgremium der Aktion Mensch hat die Einführung des ergänzenden Förderangebots „Investitionsförderung für Dienste zur betrieblichen Inklusion“ im Lebensbereich Arbeit zum 1. März 2023 beschlossen. Mit Ergänzung der Investitionsförderung im Förderprogramm wird es den antragstellenden Organisationen erleichtert, Immobilien an neuen Standorten zu kaufen, zu bauen oder umzubauen und damit die notwendige räumliche Distanz des Dienstes zu den bereits vorhandenen Strukturen und Angeboten der Organisation (WfbMs, Berufsbildungseinrichtungen und so weiter) herzustellen.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie im aktuellen Förderprogramm (barrierefreie Version).