Änderung Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

Die Änderungen der beiden Verordnungen betreffen das Rechtsverhältnis zwischen Energieversorger und Kunde u.a. im Umgang mit möglichen Versäumnissen bei Zahlungen.

 

Zum 1. Dezember 2021 sind die Neufassungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in Kraft getreten. Die Änderungen der beiden Verordnungen betreffen das Rechtsverhältnis zwischen Energieversorger und Kunden. Die Änderungen betreffen nicht das Vierte Kapitel des SGB XII. Das BMAS ist dadurch hier nicht federführend. Allerdings sind in den beiden Verordnungen Änderungen im Umgang mit möglichen Versäumnissen bei Zahlungen vorgenommen worden, sodass dies insbesondere Einfluss auf Träger bei täglichen Arbeit und dem Umgang der Grundsicherung haben kann.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Rundschreiben Nr. 2-2022 der Fachaufsicht Eingliederungs- und Sozialhilfe zur Gas- und Stromgrundversorgung.

Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)finden Sie hier. Die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) finden Sie hier.