Einsatzstelle werden

Schritt 1 - Anerkennung als Einsatzstelle

Die Anerkennung als Einsatzstelle für die Freiwilligendienste erfolgt im BFD und FSJ  in unterschiedlicher Weise, aber immer in Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern.

im Freiwilligen Sozialen Jahr

  1. Erstellen und Einreichen eines formlosen Antrags
  2. Prüfung durch den Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern
  3. Einrichtungs-/ Trägergespräch durch die Referentin
  4. Anerkennung als Einsatzstelle wird durch den Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen.

im Bundesfreiwilligendienst

ehemalige Zivildienststellen:
  1. Anerkennung für den BFD durch den Bund liegt automatisch vor.
  2. Beratungsgespräch zu den veränderten Rahmenbedingungen und Abläufen im Zuge der Einführung des Bundesfreiwilligendienst.
  3. Überprüfung der Einsatzplätze/Aufgaben durch den Paritätischen MV.
neue Einsatzstellen:
  1. Beratungsgespräch und Prüfung der formalen Voraussetzungen
  2. Ausfüllen des formgebundenen Antrags auf Anerkennung als BFD-Einsatzstelle durch den Rechtsträger
  3. Einreichung des Antrags über den Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben  (BAFzA) in Köln    
  4. Prüfung durch das BAFzA
  5. Anerkennungsbescheid durch das BAFzA an die Einsatzstelle