Einsatzstelle werden
Schritt 1 - Anerkennung als Einsatzstelle
Die Anerkennung als Einsatzstelle für die Freiwilligendienste erfolgt im BFD und FSJ in unterschiedlicher Weise, aber immer in Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern.
im Freiwilligen Sozialen Jahr
- Erstellen und Einreichen eines formlosen Antrags
- Prüfung durch den Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern
- Einrichtungs-/ Trägergespräch durch die Referentin
- Anerkennung als Einsatzstelle wird durch den Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen.
im Bundesfreiwilligendienst
ehemalige Zivildienststellen:
- Anerkennung für den BFD durch den Bund liegt automatisch vor.
- Beratungsgespräch zu den veränderten Rahmenbedingungen und Abläufen im Zuge der Einführung des Bundesfreiwilligendienst.
- Überprüfung der Einsatzplätze/Aufgaben durch den Paritätischen MV.
neue Einsatzstellen:
- Beratungsgespräch und Prüfung der formalen Voraussetzungen
- Ausfüllen des formgebundenen Antrags auf Anerkennung als BFD-Einsatzstelle durch den Rechtsträger
- Einreichung des Antrags über den Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln
- Prüfung durch das BAFzA
- Anerkennungsbescheid durch das BAFzA an die Einsatzstelle