Zugang zu Teilhabeleistungen

In einer Kleinen Anfrage zum Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Teilhabeleistungen fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht nur nach Problemen bei Inanspruchnahme dieser Leistungen, sondern auch, wie die Bundesregierung diese Probleme lösen will.

Die Fraktion will auch Informationen zur Aufklärung und Beratung, zur Anzahl der Anträge und zur Bewilligungspraxis. Die Fragen sind entsprechend der Rehabilitationsträger des SGB IX gegliedert. 

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, dass ihr keine repräsentativen trägerübergreifenden Erkenntnisse über Probleme bei der Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen durch Menschen mit Behinderungen vorliegen. Aus ihrer Sicht seien die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen für eine umfassende Beratung auf Augenhöhe durch die Sozialleistungsträger gegeben. Sie verweist in der Antwort u.a. auch auf die erstmalige Veröffentlichung des trägerübergreifenden Teilhabeverfahrensberichtes durch die BAR, der zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage für das Jahr 2018 noch nicht vorlag.

Der von der Bundesregierung erwähnten Teilhabeverfahrensbericht liegt seit Anfang dieses Jahres vor. Dem können Informationen zu den Fristüberschreitungen u.a. bei der Gesetzlichen Krankenversicherung und den Trägern der Eingliederungs- und Jugendhilfe entnommen werden. Bei Letzteren werden u.a. die Wartezeiten auf Diagnostik im Zusammenhang mit ärztlichen und psychotherapeutischen Stellungnahmen, aber auch Arbeitsüberlastung bei den Trägern oder fehlende Kapazitäten bei Leistungsanbietern angegeben. s. Fachinfo vom 6. Januar 2020: https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/gesundheit-teilhabe-und-pflege/sgb-ix-erster-teilhabeverfahrensbericht/

Die Anwort der Bundesregierung finden Sie hier. In dieser sind auch Statistiken zu Widerspruchs- und Klageverfahren enthalten. Von: Claudia Scheytt, Der Paritätische Gesamtverband