„Die LIGA fordert schon seit Jahren klare gesetzliche Rahmenbedingungen, am besten in Form eines Wohlfahrtsgesetzes. Mit einem solchen Gesetz kann die Aufgabe der Wohlfahrtsverbände klar geregelt und die Finanzierung transparent gestaltet werden“, sagt Christina Hömke, die Vorsitzende der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern.
In der Befragung im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist deutlich geworden, dass nicht allen bekannt ist, welche Aufgaben die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege erfüllen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbände beraten und unterstützen gemeinnützige Vereine und Organisationen und deren Haupt- und Ehrenamtliche. Darüber hinaus ist die LIGA die Schnittstelle zwischen Ministerien und den sozialen Organisationen und vertritt die gemeinnützigen Vereine in zahlreichen Gremien im Land.
„Seit 1991 stellen die Verbände mit Verwendungsnachweisen jedes Jahr detailliert dar, wofür die staatlichen Fördermittel verwendet werden. Die Belege werden Jahr für Jahr von den Bewilligungsbehörden intensiv geprüft.“, erläutert die LIGA-Vorsitzende.
Die Freie Wohlfahrtspflege ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Säule des Sozialstaates. Ihre Rolle ist deshalb bundesgesetzlich verankert. Auch die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern stellt die soziale Tätigkeit der Träger der Freien Wohlfahrtspflege unter den Schutz des Landes und garantiert deren Förderung.
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