Pflege braucht mehr Köpfe - Der Paritätische MV begrüßt neue Personalbemessung und fordert Ausbildungsoffensive für Pflegehelfer

Am 1. Juli tritt das neue Einrichtungsqualitätsgesetz in Kraft, dem eine neue Berechnung für die Anzahl von Pflegepersonal in vollstationären Einrichtungen zugrunde liegt. Der Paritätische MV begrüßt das neue Personalbemessungssystem in der Pflege. Mit dem Wegfall einer starren Fachkraftquote kann mehr Personal eingesetzt werden. Das muss aber zunächst gewonnen werden.

Die von Juli an geltende neue Personalbemessung muss auf Landesebene umgesetzt werden. Heute findet die Verbandsanhörung im Landtag statt. „Wir begrüßen das neue Personalbemessungssystem“, sagt der Vorsitzende des Paritätischen MV, Friedrich Wilhelm Bluschke. „Pflege braucht mehr Köpfe. Mit dem Gesetz fällt die starre Fachkraftquote von 50 Prozent und ermöglicht es den Einrichtungen, neben Pflegefachkräften auch weitere qualifizierte Pflegehelfer oder Assistenzkräfte in der Eingliederungshilfe einzustellen und somit insgesamt mehr Personal zur Verfügung zu haben.“

Das Personal wird anhand der Bewohnerstruktur berechnet. So bestimmt in der Pflege der jeweilige Pflegegrad den Personalmix aus Pflegefachkraft, Pflegehelfer mit landesrechtlichem Abschluss und Pflegehelfer ohne besonderen Abschluss. Nach Berechnungen der Pflegekassen besteht in den kommenden Jahren ein zusätzlicher Bedarf an insgesamt 1.800 Vollzeitstellen in der Pflege. „Diese Menschen gibt es nicht“, sagt Bluschke. „In MV müssen neben den klassischen Fachkräften viel mehr Pflegehelferinnen und -helfer ausgebildet werden.“ Diese Helferausbildung müsse niedrigschwellig zugängig sein und das heiße: Schulgeldfreiheit und ausreichend Ausbildungsplätze. „Die dadurch entstehenden Kosten müssen durch die Pflegeversicherung und Steuermittel aufgefangen werden und dürfen nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen.“

Das Land müsse zunächst eine Bedarfsplanung erstellen, da es keine konkreten Zahlen darüber gebe, wie hoch der genaue Bedarf an Pflegehelfern in der Pflege und Assistenzkräften in der Eingliederungshilfe in Mecklenburg-Vorpommern ist. „Wichtig dabei ist, dass wir den Bedarf an Pflegepersonal nicht isoliert für die vollstationäre Pflege betrachten“, fordert Bluschke. „Eine Personalbedarfsplanung muss auch die ambulante und teilstationäre Pflege in den Blick nehmen, die Eingliederungshilfe und den weiteren Gesundheitsbereich, einschließlich der Krankenhausversorgung.“ Der Bedarf von Pflegepersonal in den kommenden Jahren sei daher deutlich höher, als der zuletzt von den Pflegekassen berechnete Bedarf von 1.800 Pflegevollzeitkräften.

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