Mitgliederversammlung des Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern am 26. Juni: Verband fordert verlässliche Rahmenbedingungen für soziale Arbeit

Auf der 29. Mitgliederversammlung des Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern am 26. Juni in Schwerin stehen neben den großen Reformen in der Sozialpolitik des Landes turnusmäßig die Vorstandwahlen auf der Tagesordnung.

Schwerpunkt der Mitgliederversammlung mit rund 150 Gästen und Mitgliedern werden die großen Reformen in der der Sozialpolitik sein, wie zum Beispiel das geplante Wohlfahrtsgesetz und das Bundesteilhabegesetz. „Die Sozialpolitik muss auf die Bedürfnisse der Menschen zugeschnitten sein“, fordert der Vorsitzende des Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern, Friedrich-Wilhelm Bluschke. „Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen in der sozialen Arbeit - für die Hilfedürftigen im Land und die Menschen, die sich in den Einrichtungen der Wohlfahrt für sie einsetzen.“

Der Paritätische befürworte das geplante Wohlfahrtsfinanzierungs- und – transparenzgesetz, das klare Rahmenbedingungen schaffen soll. Das fordere der Verband schon seit Jahren. Das knappe Zeitfenster der Umsetzung dürfe aber nicht dazu führen, dass wesentliche Fragen ungeklärt bleiben. „Wir begrüßen die  Kommunalisierung von sozialen Beratungsleistungen und eine stärkere Verantwortung der Kommunen beim Vorhalten einer Infrastruktur der Beratungsleistungen. Damit die Kommunen das seit Jahren unterfinanzierte System stemmen können, muss das Land sie finanziell auskömmlich ausstatten und für  landesweit einheitliche Qualitätsstandards und Mindestversorgungsschlüssel sorgen“, fordert Bluschke. 

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene mit dem Ziel eines Landesrahmenvertrages noch im Juli sei eine der größten Herausforderungen in der Sozialpolitik und der Prozess nicht einfach. „Schon im Januar treten weitere wichtige Teile des BTHG in Kraft, für Betroffene und Träger der Eingliederungshilfe ist heute aber noch völlig unklar, wie es von da an weitergeht“, kritisiert der Verbandsvorsitzende. In den Verhandlungen für einen Landesrahmenvertrag habe man sich jetzt auf Übergangsregelungen einigen können. „Wir wollen, dass die Menschen mit Behinderungen auch weiterhin die Unterstützung bekommen, die sie brauchen“, so Bluschke. „Nicht mehr und nicht weniger.“

Die sozialpolitischen Strukturen aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln, sei in Anbetracht der begrenzten Landesmittel im Haushalt eine große Herausforderung. Das betreffe auch die Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Pflege. „Deshalb ist es besonders wichtig, dass wir Wohlfahrtsverbände uns für gute Rahmenbedingungen in der Praxis stark machen.“ 

Nach drei Jahren wird turnusmäßig ein neuer Vorsitzender/eine neue Vorsitzende gewählt, sowie die Vorstandsmitglieder und die Revisorinnen/Revisoren. Der derzeitige Vorsitzende Friedrich Wilhelm Bluschke wird sich für weitere drei Jahre zur Wahl an die Verbandsspitze stellen, die er seit 2013 innehat.

Der PARITÄTISCHE Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. sind 200 gemeinnützige Organisationen und Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen. Sie sind in der Kinder,- Jugend- Familien- und Altenhilfe, in der sozialen und psychosozialen Versorgung, in der Behindertenhilfe, der Migrantenhilfe, der Aids-Hilfe, der Drogen- und Suchthilfe, Betreuung und Beratung von Langzeitarbeitslosen, in der Gesundheitsförderung sowie Selbsthilfe und Frei-willigendienste tätig. In den Einrichtungen und Diensten arbeiten ca. 15.900 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diese werden von etwa 5.200 Ehrenamtlichen aktiv unterstützt.

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