Internationaler Tag der Pflege: Paritätischer fordert solide Ausstattung des Landesfonds zur Finanzierung der Pflegeausbildung

Anlässlich des Internationalen Tages der Pflege am 12. Mai fordert der Paritätische Mecklenburg-Vorpommern eine solide Ausstattung des Landesfonds zur Finanzierung der Pflegeausbildung.

Zum Jahr 2020 tritt bundesweit das Pflegeberufegesetz in Kraft. Es bringt einheitliche Ausbildungsstrukturen für die Pflegeberufe in Krankenhäusern und in der Altenpflege. Finanziert wird diese so genannte generalistische Ausbildung durch Fonds. Diese sind für jedes Bundesland mit der gesetzlichen Maßgabe einzurichten, dass hieraus die Kosten der praktischen und der schulischen Ausbildung vollständig getragen werden. 

„Der bestehende Personalnotsand in der Pflege ist in Anbetracht unserer alternden Gesellschaft nur dann in den Griff zu kriegen, wenn es gelingt eine deutlich steigende Anzahl von Pflegekräften auszubilden. Hierfür müssen die fachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen stimmen“, fordert der Vorsitzende des Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern e.V., Friedrich Wilhelm Bluschke. Mittelfristig fehlen in Deutschland 100.000 Pflegekräfte.

Nach der Regelung im Pflegeberufegesetz ist die Hauptlast der Ausbildungsfinanzierung von 2020 an durch die Krankenhäuser (57 Prozent) sowie stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen (30 Prozent) zu tragen. Den verbleibenden Anteil zur Ausstattung des Ausbildungsfonds übernehmen das Land und die soziale Pflegeversicherung. Das Gesetz sieht vor, dass sich die Vertreter von Pflege- und Krankenkassen, Einrichtungen und Schulen bis Ende April auf die notwendige Ausstattung des Fonds einigen. Hierfür sind pauschalierte Ausbildungsbudgets pro Auszubildendem festzulegen. „Diese Einigung sollte nach den gesetzlichen Vorgaben bereits bis Ende April stehen und andernfalls eine Schiedsstelle zur Entscheidung angerufen werden können“, erklärt Bluschke. „Bislang liegen die Vorstellungen von Kassen und Ausbildungsträgern über die notwendige finanzielle Ausstattung noch weit auseinander.“ Auch die vorgesehene Schiedsstelle könne noch nicht angerufen werden, da die Schiedsstellenverordnung des Landes bislang lediglich als Ressortentwurf des Wirtschaftsministeriums vorliege.

„Für die Sicherung der neuen Ausbildung und der langfristigen pflegerischen Versorgung ist eine solide finanzielle Ausstattung des Ausbildungsfonds von Anfang an extrem wichtig“, so der Verbandsvorsitzende. „Wenn die Finanzierung nicht stimmt, werden weniger Pflegeeinrichtungen ausbilden und die Qualität der Ausbildung leidet“, warnt er. Die Ausbildungsträger müssten hier gestärkt werden.

„Insoweit der Ausbildungsfonds durch die Träger von Pflegeeinrichtungen gespeist wird, bedeutet dies faktisch eine höhere finanzielle Belastung für Pflegebedürftige, insbesondere im Bereich der stationären Pflege. Hiermit schreibt das Pflegeberufegesetz einen Systemfehler in der gegenwärtigen Struktur der Finanzierung von professioneller Pflege in Deutschlang fort“, so Bluschke „Steigende Kosten im Pflegesektor durch die notwendige personelle Aufstockung und die angemessene Bezahlung von Pflegekräften sind derzeitig ausschließlich von den Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Um diesen Systemfehler zu beseitigen fordert der Paritätische eine Begrenzung der Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen auf 15 Prozent der individuell anfallenden Pflegekosten. Bereits heute seien rund 40 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen von Sozialhilfe abhängig, weil sie die Pflegekosten nicht aufbringen können. Das sei nicht länger hinnehmbar.

Der Paritätische ist mit seinen Mitgliedsorganisationen im Altenpflegebereich im Land breit aufgestellt: Dazu gehören beispielsweise Pflegeeinrichtungen der voll- und teilstationären Pflege, sowie auch der ambulanten Pflegedienste, Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder Betreutes Wohnen.

Der PARITÄTISCHE Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. sind mehr als 200 gemeinnützige Organisationen und Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen. Sie sind in der Kinder,- Jugend- Familien- und Altenhilfe, in der sozialen und psychosozialen Versorgung, in der Behindertenhilfe, der Migrantenhilfe, der Aids-Hilfe, der Drogen- und Suchthilfe, Betreuung und Beratung von Langzeitarbeitslosen, in der Gesundheitsförderung sowie Selbsthilfe und Frei-willigendienste tätig. In den Einrichtungen und Diensten arbeiten ca.17.600 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diese werden von etwa 5.000 Ehrenamtlichen aktiv unterstützt.

 

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