„Das Bundesteilhabegesetz ist ein Gewinn für die betroffenen Menschen und die gesamte Gesellschaft“, sagt Dieter Eichler, Geschäftsführer des Paritätischen MV. Doch die Umsetzung des BTHG sei anspruchsvoll und kostenintensiv. „Klagen über steigende Kosten in der Eingliederungshilfe werden immer lauter“, so Eichler. „Qualität und Verbesserungen in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen dürfen aber nicht am Preis gemessen werden“, meint er. „Mehr Selbstbestimmung, bessere Teilhabe und echte Wahlmöglichkeiten kosten Geld – und das ist gut investiertes Geld", betont der Verbandschef.
In Mecklenburg-Vorpommern lebt etwa jeder vierte Mensch mit einer körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung. „Eine inklusive Gesellschaft entsteht nicht von allein. Sie braucht politische Entschlossenheit, ausreichende Mittel und ein klares Bekenntnis dazu, dass Teilhabe und Selbstbestimmung für alle Menschen selbstverständlich sein müssen“, fordert Eichler.
Ziel des Bundesteilhabegesetzes war die Entwicklung eines modernen Teilhaberechts. Leistungen sollen personenzentriert erbracht werden und Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzen, ihr Leben ihren persönlichen Wünschen entsprechend zu gestalten. Gleichzeitig sollten Ausgaben im Rahmen der Eingliederungshilfe nicht steigen. „Das ist der Zielkonflikt des Gesetzes“, meint Eichler. „Investitionen in Qualität kosten Geld. Aber der Nutzen für die Betroffenen wächst vielerorts nicht. Stattdessen berichten viele von zunehmender Bürokratie, komplizierten Verfahren und fehlender individueller Unterstützung.“
Die Politik sei nun in der Pflicht, eine umfassende Analyse und Reform der bestehenden Systeme in die Wege zu leiten. „Wir brauchen eine ehrliche Debatte mit dem Ziel, die Eingliederungshilfe endlich wirksam, personenzentriert und nachhaltig zu gestalten – im Sinne der Menschen, für die sie gedacht ist.“
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