Durch die Zustimmung des Bundesrates 28. Mai kann das Gesetz nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird unter anderem der diskriminierungsfreie Zugang mit Assistenzhunden, eine Ausweitung des Budget für Ausbildung auf alle Mitarbeiter*innen von Werkstätten für behinderte Menschen und der Zugang zur Eingliederungshilfe geregelt.
Den Beschluss des Bundesrates finden Sie hier.