Kurzarbeit, Einkommensverluste, Entlassungen – mit der anhaltenden Corona-Krise wird deutlich, dass Überschuldung kein Phänomen einzelner Zielgruppen ist, sondern viele soziale Schichten der Bevölkerung trifft. 17.605 Personen wurden 2020 in den Schuldnerberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern beraten, im 1. Quartal 2021 gab es einen erneuten Zulauf im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das belegen Zahlen der Landesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung M-V.
„Die Schuldnerberatung ist und bleibt ein unverzichtbares Angebot“, sagt Steffen Feldmann, Vorsitzender der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern. „Um den realen Bedarf zu decken, ist es wichtig, bestehende Beratungsstrukturen zu erhalten und zu stärken – insbesondere im ländlichen Raum." Die LIGA appelliert daher erneut an die Entscheidungsträger im Land und in den Landkreisen, bestehende Beratungsstrukturen zu sichern, um die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern bei den pandemiebedingten Herausforderungen weiterhin unterstützen zu können.
„Die Finanzierung der Schuldnerberatung muss eine angemessene personelle und materielle Ausstattung der Schuldnerberatungsstellen ermöglichen“, so Feldmann. Dazu gehören tarifliche Löhne, Verwaltungs- und Sachkosten sowie regelmäßige Fortbildungen und Angebote der Supervision. Die Beratungsstellen im Land arbeiten schon lange an ihren Kapazitätsgrenzen und die Situation verschärfe sich weiter.
Durch das Inkrafttreten des zweiten Abschnittes des WoftG M-V und einer daraus resultierenden Neustrukturierung der Beratungslandschaft, droht die Hilfe für Betroffene durch die Schuldnerberatungsstellen massiv verloren zu gehen, befürchten die Wohlfahrtsverbände. Für mehr Planungssicherheit fordern sie eine Verschiebung des Gesetzes um ein Jahr.
Von der Neustrukturierung der Beratungsdienste sind neben Beratungsangeboten im Bereich der Schuldnerberatung auch die Sucht- und Drogenberatung, die Allgemeine Soziale Beratung und in der Beratung für Menschen mit Behinderung betroffen.
„Eine bedarfsgerechte Sicherung der Beratungsangebote ist für hilfesuchende Menschen und auch die Träger der Beratungsstellen außerordentlich wichtig“, so Feldmann. „Wir sollten Beratungsangebote bedarfsgerecht weiterentwickeln, statt sie ihrem Schicksal zu überlassen.“