Mit Fachinfo vom 10. Februar 2025 hatten wir über die Veränderungen in § 4 Nr. 21 UStG aufgrund des Jahressteuergesetzes 2024 informiert. Die Neuregelung präzisiert, welche Leistungen im Bildungsbereich von der Umsatzsteuer befreit sind. Dies betrifft Bildungseinrichtungen sowie Privatlehrer.
Das Bundesfinanzministerium hat zu den geänderten Regelungen einen Entwurf für einen neuen Umsatzsteuer-Anwendungserlass verfasst.
Die Verbände der BAGFW sehen an einigen Punkten Klarstellungsbedarf und haben dies in einer Stellungnahme an das Bundesfinanzministerium verdeutlicht.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Stellungnahme.