Das neue Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung wird ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) schreibt in Ihrer Pressemitteilung dazu: „Das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung: Damit können Betreuungsvereine und Berufsbetreuer*innen zunächst weiterarbeiten.“ Gleichzeitig betont die BAGFW aber, dass man von der neuen Bundesregierung erwarte, dass an der Weiterentwicklung des Gesetzes gearbeitet wird. Ziel müsse es sein, dass das Gesetz eine nachhaltige und dynamisierte Vergütung vorsieht um schlussendlich mehr Zeit und Ressourcen für Menschen mit einer rechtlichen Betreuung zu haben.
Die Pressemitteilung der BAGFW finden Sie hier.
Mit dem neuen Gesetz werden die Vergütungen der Betreuer an den Tarifentwicklungen angepasst. Damit steigen die Kostenausgaben für die Länder in diesem Bereich. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, sich mit den Ländern über die Kostenkompensation zu verständigen.
Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bundesrates.