Die bisherige Regelung in § 20 Abs. 7 des Rahmenvertrags beinhaltet einen Verweis auf die Einrichtungenpersonalverordnung, in der bis zum Juli 2023 ein Fachkraftanteil von mindestens 50 Prozent für die vollstationäre Pflege vorgesehen war. Dieser Verweis ging seit Juli 2023 ins Leere, da die starre Fachkraftquote für vollstationäre Pflegeeinrichtungen durch ein neues Personalbemessungsverfahren ersetzt wurde, und seither der Personalmix im Bereich Pflege und Betreuung die tatsächliche Pflegebedürftigkeit der Bewohnenden berücksichtigt. Für die vollstationäre Pflege basiert diese Personalbemessung auf einer umfassenden wissenschaftlichen Studie.
Die Neuregelung des § 20 Abs. 7 des Rahmenvertrags für teilstationäre Pflegeeinrichtungen berücksichtigt nun, dass auch in Tagespflegen ein starrer Fachkraftanteil von mindestens 50 Prozent aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll erscheint. Als entscheidendes Element für die Personalbemessung in Tagespflegen gilt nun, dass während der Öffnungszeiten immer eine Pflegefachkraft vor Ort sein muss. Diese Anforderung galt allerdings auch nach dem bisherigen Wortlaut in § 20 Abs. 7. Neu ist nun, dass im Rahmenvertrag ein Mindestgröße für Fachkraftstellen festgelegt wird, der für Tagespflegen ab mittlerer Größe regelmäßig zu einem Fachkraftanteil unterhalb von 50 Prozent führen dürfte. Konkret sieht die Neuregelung vor, dass Tagespflegen mit einer Größe von bis zu 14 Plätzen mindestens 1,125 Vollzeitkräfte einplanen müssen. Ab 15 Plätzen liegt der rechnerische Personalbedarf an Pflegefachkräften bei 1,314 Vollzeitkräften. Diese Stellenanteile sind auf eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 40 Stunden sowie 5 Öffnungstage mit insgesamt 40 Öffnungsstunden bezogen. Bei abweichenden Parametern sind die Fachkraft-Stellenanteile ggf. anzupassen.
Diese Neuregelung wird zum einen dem Leitbild der Arbeit von Tagespflegen gerecht, deren Schwerpunkt in der Betreuung und Tagesstrukturierung von pflegebedürftigen Personen liegt, und nicht in der medizinischen Pflege. Zum anderen ermöglicht diese Flexibilisierung im Personalmix den Tagespflegen auch eine Einsparung von Personalkosten und wirkt perspektivisch insoweit einer Verteuerung von Pflegesätzen entgegen. Schließlich ermöglicht die Neuregelung perspektivisch auch einen Einsatz von Fachkräften in Pflegesettings, wo sie möglicher Weise dringender gebraucht werden, als in der teilstationären Pflege. Dabei bleibt es den Tagespflegen unbenommen, einen hohen Fachkraftanteil zu halten, wenn dies aus Sicht der jeweiligen Einrichtung fachlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.