Bereits im Herbst 2024 wollte die alte Koalition eine neues Pflegekompetenzgesetz mit gleichgerichteter Zielstellung in die Wege leiten. Der Kabinettsentwurf vom 18. Dezember 2025 konnte nur noch in einem ersten Durchgang im Bundesrat am 14. Februar 2025 behandelt werden. Dann kam es zu Neuwahlen des Bundestages.
Mit dem neuen Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes soll u.a. festgeschrieben werden, dass zu den Aufgaben, die ausgebildeten Pflegekräften vorbehalten sind, auch die „eigenverantwortliche Heilkundeausübung“ gehört. Dazu soll auch das Pflegeberufegesetz geändert werden. Zudem sollen Kataloge von bislang ärztlichen Leistungen erstellt werden, die Pflegefachkräfte künftig eigenverantwortlich erbringen dürfen. Außerdem geht es um einen besseren Zugang zu Präventionsleistungen für Menschen, die zu Hause gepflegt werden und um mehr Mitspracherecht für die Kommunen bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will im August sowohl das Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz als auch die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ins Kabinett einbringen.
Der Gesetzesentwurf ist einsehbar auf der Seite des Bundesministeriums.