Das Haushaltsbegleitgesetz ist ein Artikelgesetz, mit dem Änderungen an verschiedenen anderen Gesetzen umgesetzt werden sollen. Unter anderem sind Änderungen am Landesausführungsgesetzes SGB IX (Eingliederungshilfe) und am Kindertagesförderungsgesetzes geplant.
Die im Gesetzentwurf geplanten Änderungen im Finanzierungsverfahren für die Kitas gefährden dabei aus Sicht des Paritätischen MV massiv die Kita-Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern.
Zum Hintergrund: Die Träger von Kindertagesstätten verhandeln aktuell mit den Landkreisen prospektiv - also für einen zukünftigen Zeitraum z.B. für ein Jahr - die Vergütung für die Kitas. Bei den Verhandlungen wird für verschiedene Kostenpositionen ermittelt, welche Kosten der Kita voraussichtlich im Betrieb entstehen werden. Solche Verhandlungen sind dabei immer ein Stück weit ein Blick in die Glaskugel, da niemand zum Zeitpunkt der Verhandlung mit Sicherheit sagen kann, wie sich z.B. die Energiekosten oder die Personalkosten in den nächsten Jahren entwickeln werden. Daher wird ein Monatsbetrag je belegten Kita-Platz vereinbart und es ergibt sich daraus ein rechnerisches Jahresbudget. Mit diesem Budget muss der Kita-Träger „wirtschaften“.
Durch die geplanten massiven gesetzlichen Änderungen soll nun erreicht werden, dass Kitas Gelder für die Bereiche, in denen sie weniger ausgegeben haben als angenommen, bei der nächsten Verhandlung indirekt “zurückzahlen” müssen, während sie auf Mehrausgaben, die ihnen ungeplant in anderen Bereichen entstanden sind, sitzengelassen werden. Da die Kitas aber weder Elterngeldbeiträge erheben dürfen noch die Möglichkeit haben, sonstige Einnahmen für den Regelbetrieb zu erwirtschaften, verfügen sie über keine Mittel, um unerwartete Mehrausgaben auszugleichen. Aus Sicht des Paritätischen MV bedeutet dies, dass ein wirtschaftlicher Betrieb von Kitas nicht mehr möglich sein wird. Jeder unerwartet entstehende Mehraufwand (z.B. eine nicht vorhergesehene Reparatur) müsste von der Kita selbst getragen werden, ohne dass sie über die entsprechenden Mittel verfügt - denn Rücklagen zu bilden ist in dem geplanten neuen Finanzierungssystem weder vorgesehen noch möglich.
Mit dem Gesetz soll eine weitere, vollkommen realitätsferne Regelung zur Finanzierung der Kita-Räumlichkeiten umgesetzt werden: Bei der Planung von Kitas wurde bei der Berechnung der Raumgrößen die Anzahl der Kinder zu Grunde gelegt, die in den Kitas betreut werden sollen. Durch die sinkenden Kinderzahlen in MV werden zukünftig weniger Kinder in den Kitas betreut als mit der jeweiligen Raumgröße theoretisch möglich wäre.
Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht nun vor, dass dem Betreiber einer Kita nur noch die Flächen finanziert werden sollen, die für die tatsächliche Anzahl der Kinder rechnerisch ausreichend wäre. Bei sinkenden Kinderzahlen würden die Kitas dadurch zukünftig auf einem Teil der Miet-, Reinigungs- und Energiekosten sitzen bleiben, denn die vorhandenen Räume oder Flurflächen baulich ein Stück zu verkleinern oder anderweitig zu nutzen, wird in aller Regel nicht möglich sein.
Zahlreiche Kitaträger unter dem Dach des Paritätischen MV haben bereits mitgeteilt, dass ihnen unter diesen Rahmenbedingungen nicht mehr möglich sein wird, ihre Kita wirtschaftlich weiter zu betreiben. Ein schrittweises Kitasterben ist zu befürchten. Der Paritätische MV appelliert daher dringend an alle politischen Entscheidungsträger, sich über die möglichen Auswirkungen des Gesetzes bewusst zu werden und die Gesetzesänderungen in dieser Form zu stoppen.
Der vorliegende Gesetzentwurf bereitet dem Paritätischen MV aber auch in anderen Bereichen Sorge. So soll bei den Hilfen für Menschen mit Behinderung zukünftig Geld gespart werden, indem man nicht mehr die individuellen Bedarfe einer Person betrachtet, sondern die Bedarfe von vergleichbaren Fällen. Dieser Ansatz widerspricht jedoch dem Kerngedanken der personenzentrierten Hilfen, die vor einigen Jahren durch das Bundesteilhabegesetz festgeschrieben wurde. Der Paritätische MV sieht daher auch in diesem Bereich dringenden Nachbesserungsbedarf an dem vorliegenden Gesetzentwurf.