Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege im Bundestag verabschiedet

Am 06.11.2025 wurde das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) im Bundestag verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen u.a. Pflegefachkräfte mehr Kompetenzen erhalten. Verfahrensvorgänge sollen entschlackt und entbürokratisiert werden.

Hauptanliegen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) ist ein langfristiger Umbau der Pflegestrukturen und der Ausbau der Befugnisse des Pflegefachpersonals, um das Berufsbild der Pflege attraktiver zu machen: Die Pflege soll zu einem eigenständigen Heilberuf ausgebaut werden. Pflegefachpersonen dürfen bestimmte Aufgaben der ärztlichen Behandlung eigenverantwortlich im Rahmen der leistungsrechtlichen Vorschriften und ihrer Vorbehaltsaufgaben erbringen (Pflegeprozessverantwortung). Die Vertretung der Pflegeberufe soll auf Bundesebene gestärkt werden. Auch die Rolle der Kommunen soll gestärkt werden. Dabei soll die Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen und Kommunen sowie die Sicherstellung der Versorgung verbessert werden. Der Gesetzgeber versucht zudem die Verfahren für die Vergütungsverhandlungen im SGB XI zu optimieren.

Ein weiterer Fokus liegt auf einer neuen Versorgungsform: Der pflegerischen Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen. Sie soll künftig in sektorenübergreifenden Verträgen geregelt werden (SGB XI / SGB V). Außerdem finden sich in dem Gesetzesentwurf verschiedene Digitalisierungs- und Entbürokratisierungsansätze wieder. 

Schließlich soll die Pflegeberatung in Zukunft „einheitlich, gemeinsam und kassenartenübergreifend“ organisiert werden. Der Zugang zu Präventionsleistungen für Pflegebedürftige, die in häuslicher Pflege von An- und Zugehörigen und/oder einem Pflegedienst versorgt werden, soll durch zielgenaue Präventionsberatung und durch die Ermöglichung der Empfehlung einer konkreten Maßnahme durch Pflegefachpersonen verbessert werden. Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement sollen gefördert werden, um vor allem pflegende An- und Zugehörige zu entlasten. Dazu zählt insbesondere die Förderung regionaler Netzwerke, damit Menschen so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung versorgt werden können.

Nach den Empfehlungen des Gesundheitsausschuss wurde im BEEP-Artikelgesetz auch das sogenannte Sparpaket der Bundesregierung zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als fachfremder Änderungsantrag aufgenommen.

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wurde am 06.11.2025 im Bundestag verabschiedet. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 19.12.2025 vorgesehen.

Der aktuelle Gesetzesentwurf mit seinen Änderungsanträgen ist auf der Internetseite des Bundestages einsehbar.