Fünfte KiFöG-Novelle: Der Paritätische MV nimmt gemeinsam mit der LIGA MV Stellung zum Gesetzentwurf

Kurz vor Weihnachten bescherte uns das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung den zweiten Entwurf für die Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes des Landes. Mit dieser Novelle sollen vor allem die Voraussetzungen für die Verwirklichung des vom 1. August 2026 an geltenden Ganztagsfördereungsanspruches für Schulkinder geschaffen werden.

Leider wurde auch diese Gesetzesänderung nicht genutzt, um die Grundlagen für eine Verbesserung der Qulität der Kindertagesförderung zu legen. Die Forderung nach einer Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation wird nicht erfüllt. 

Nachdem große Kritik am ersten Entwurf im Sommer laut geworden war, der sich vor allem auf die Förderumfänge im Hort bezog, bleiben diese nun weitgehend unverändert. Es bedarf jedoch noch einer Klärung, wie der gesetzlich garantierte Mindestanspruch von acht Stunden pro Tag ermittelt werden soll. 

Den Text der Stellungnahme können Sie hier nachlesen.