Was macht die VG Musikedition?
Beim Kopieren von Noten und Liedtexten sind Nutzungsrechte der Urheber zu beachten. Diese Nutzungsrechte bedürfen der Genehmigung durch die Rechteinhaber. Die VG Musikedition nimmt diese Rechte als urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft im Auftrag ihrer Mitglieder wahr und setzt die entsprechenden Vergütungsansprüche durch. Die VG Musikedition vertritt insoweit Verleger, Komponisten, Textdichter und Herausgeber u.a. und deren grafische Vervielfältigungs- und Abdruckrechte an Noten und Liedtexten.
Wen betrifft es?
Die VG Musikedition nimmt die Vervielfältigungsrechte von musikalischen Noten zur Verwendung in Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Musikschulen, Volkshochschulen, Pflegeeinrichtungen für Senioren und Behinderte, aber auch in Gottesdiensten wahr.
Wie grenzt sich die VG Musikedition zur GEMA ab?
Die GEMA ist die bekannteste deutsche Verwertungsgesellschaft. Auch die GEMA vertritt Komponisten, Textdichter und Musikverlage und erhebt Gebühren für die öffentliche Aufführung von deren Werken. Das betrifft sowohl Live-Konzerte, wie auch die Herstellung von Tonträgern, die Wiedergabe im Fernsehen, Radio, Internet, aber auch in Diskotheken, Gaststätten und viele weitere Nutzungsarten. Die VG Musikedition erhebt hingegen Gebühren für das Kopieren von Noten und Liedtexten.
Was ändert sich?
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat mit der VG Musikedition einen Vertrag für Einrichtungen der Alten- und Wohlfahrtspflege, sonstige Heil- und Pflegeeinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen und für Einrichtungen der Erwachsenenbildung geschlossen (siehe dazu die Fachinfo des Pariätischen Gesamtverband vom 27.11.2023).
Die Höhe der jährlichen Pauschalbeträge der Vergütungssätze für Vervielfältigungen in Einrichtungen der Alten- und Wohlfahrtspflege sowie sonstigen Heil- und Pflegeeinrichtungen (Tarif F-SEN 1) und für die Vervielfältigungen in Volkshochschulen, Familienbildungsstätten oder sonstigen Einrichtungen der Erwachsenbildung wurden zum 1. Juli 2025 erhöht. Als Begründung für diese Erhöhung verweist die VG Musikedition auf die gestiegene Inflationsrate.
Konkret erhöht sich z. B. der Pauschalbetrag im Tarif F-Sen 1 in Einrichtungen mit bis zu 49 Bewohnern von 83,00 € auf 85,20 €. Im Tarif F-VHS 2 fallen u. a. für das Vervielfältigen von bis zu 500 Kopien nunmehr 177,50 € an.
Eine detaillierte Übersicht über die weiteren neuen Pauschalbeträge finden Sie auf der Internetseite des Paritätischen Gesamtverband in der entsprechenden Fachinformation unter “Dokumente zum Download”.
Der Gesamtvertragsrabatt von 20 % sowie der zusätzliche Sozialrabatt von 10 % bleiben erhalten. Um diese Rabatte weiterhin in Anspruch nehmen zu können, ist wie bisher der Abschluss eines Lizenzvertrages gemäß den Mustern azf der Internetseite des Gesamtverbands erforderlich.
Für Einrichtungen, die bereits über einen bestehenden Lizenzvertrag mit der VG Musikedition verfügen, ist kein neuer Vertragsabschluss notwendig – die Tarife werden automatisch angepasst.
Weitere Information finden Sie in der Broschüre der VG Musikedition „Legal kopieren? - Wir wissen wie!“.
Beim Paritätischen MV steht Marc-Alexander Braun, Referent Betriebswirtschaftliche Beratung, Tel. 0385-59221-20, marc-alexander.braun@paritaet-mv.de gerne zur Verfügung.