Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege landet im Vermittlungsausschuss

Am 21. November hat der Bundesrat über den Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) beraten und es an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Am 17. Dezember wird im Vermittlungsausschuss darüber beraten.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wurde bereits im Bundestag verabschiedet, der 2. Durchgang im Bundesrat war am 21. November 2025. Allerdings hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss wegen einer Regelung, die die Finanzierung der Krankenhäuser betrifft, angerufen. Wann der Vermittlungsausschuss tagen wird, ist noch nicht bekannt. Damit sind allerdings erst einmal alle geplanten gesetzlichen Änderungen, also auch die, die Pflege(einrichtungen) betreffen, auf Eis gelegt. 

Ob das Gesetz noch zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann, wird sich zeigen. Der Vermittlungsausschuss wird am 17. Dezember 2025 darüber beraten.

Das BEEP hat unzählige Regelungen, die viele Themen und unterschiedlichste Sachverhalte in der Pflege (neu) regeln. Bei der Fülle der verschiedenen Themen ist eine Intension des Gesetzgebers klar erkennbar: Die Stärkung der Kompetenz der Pflegefachpersonals sowie des ambulanten Settings. Die Einführung einer neuen Versorgungsform und die Entbürokratisierung sind weitere Punkte. 

Alle Gesetzesentwürfe und Drucksachen zu dem Gesetz sind auf der Internetseite des Bundestages einsehbar.