Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Organisationen und Unternehmen zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. Damit endet auch die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit über die Aktion Mensch zu erhalten.
Doch bis es so weit ist, stellt Aktion Mensch noch einmal bis zu 5 Millionen Euro für die Herstellung von Barrierefreiheit auf Webseiten zur Verfügung. Stichtag für die Antragstellung ist der 28. Juni 2025.
Alle anderen Möglichkeiten in der Mikroförderung Barrierefreiheit (zum Beispiel der Abbau von baulichen Barrieren oder die Sensibilisierung für mehr Barrierefreiheit) bleiben weiterhin bestehen.
Quelle: Aktion Mensch