Empfehlungen zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung im Sozialrecht

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge richtet sich mit seiner Empfehlung zu Rechtsvereinfachung und Entbürakratisierung an den Bundes- und Landesgesetzgeber, die Ministerien in Bund und Ländern sowie die öffentlichen Träger und Erbringer sozialer Leistungen.

 

Die aktuelle Ausgangssituation beschreibt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. wie folgt: “Das gegenwärtige System wird seit vielen Jahren als überkomplex und unübersichtlich kritisiert. Für Bürger*innen ist es kaum noch zu durchschauen, für die Verwaltung kaum noch zu administrieren. Nicht zuletzt der Fachkräftemangel führt zu einem enormen Handlungsdruck in Richtung eines bürgerfreundlichen, effizienten und digitalen Sozialstaats. Auch der Deutsche Verein sieht großen Handlungsbedarf, insbesondere um das Vertrauen in den Sozialstaat zu sichern und dessen Sicherstellungsauftrag zu gewährleisten.”

Die am 28. Mai verabschiedete Empfehlung gibt fachliche Anregungen, um den Prozess der Rechtsvereinfachung und der Entbürokratisierung zu beginnen. Anregungen sind u.a. Vereinheitlichung und Harmonisierung von Rechtsbegriffen, Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit gesetzlich absichern und Datenaustausch mitregeln, Berichts- und Dokumentationspflichten verringern.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat angekündigt, dass die Auseinandersetzung mit der Rechtsvereinfachung und der Entbürokratisierung auf dem 83. Deutschen Fürsorgetages 2025 (in Erfurt) fortgeführt wird.

Die vollständige Empfehlung zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung im Sozialrecht finden Sie hier.