Appell aller Wohlfahrts-Spitzenverbände an Bundesfinanzminister Dr. Jörg Kukies

Soziale Träger und vielfältige Initiativen brauchen finanzielle Klarheit und Sicherheit, sonst droht auch in Folge der vorläufigen Haushaltswirtschaft nach dem Aus der Ampel-Regierung ein Trägersterben. Die Spitzenverbände der Wohlfahrt haben sich deshalb in einem gemeinsamen Appell an den Bundesfinanzminister gewandt.

Sie werben dafür, dass aufgrund der verlängerten Haushaltsverhandlungen nach den vorgezogenen Wahlen mindestens 60 Prozent der angesetzten Mittel zur Verfügung gestellt werden, nicht wie sonst nur 45 Prozent. Immerhin könnte diesmal auf Grund der besonderen Umstände der Neuwahl eine längere haushaltslose Zeit bevorstehen.

Das Aus der Ampel-Regierung führte u.a. dazu, dass es keinen verabschiedeten Haushaltsplan für 2025 gibt. Solange bis eine neue Regierungsmehrheit im Bundestag sich auf einen neuen Haushaltsplan verständigt hat, gilt demnach im Jahr 2025 die vorläufige Haushaltsordnung. 

Diese ist für soziale Träger mit finanziellen Unsicherheiten verbunden. Nun kam es auch in der Vergangenheit nach einer Bundestagswahl zu Beginn eines Jahres zu einer vorläufigen Haushaltsführung. Üblicherweise galt dabei, dass 45 Prozent der angesetzten Mittel zur Verfügung gestellt werden. Allerdings wurde bisher meist im September des Vorjahres gewählt, und spätestens bis zur Sommerpause stand ein neuer Haushalt. Nun wird erst Ende Februar gewählt und es ist offen, wie viele Monate die haushaltslose Zeit dauern wird. 45 Prozent der Mittel eines Jahres entsprechen 5,4 Monaten. Wenn die haushaltslose Zeit also länger als sechs Monate dauert, kann das für soziale Träger zu gefährlichen Liquiditätsproblemen führen. Liquiditätsprobleme plus Unsicherheit über die zukünftige Mittelverteilung einer neuen Regierung kann für kleinere Träger, für vielfältige Initiativen existenzbedrohend wirken. Deshalb wirbt der Zusammenschluss der Wohlfahrts-Spitzenverbände, die BAG FW, beim neuen Bundesfinanzminister vehement dafür, dass diesmal 60 Prozent der angesetzten Mittel während der vorläufigen Haushaltswirtschaft für Zuwendungsempfangende freigegeben werden.

Die Pressemitteilung der Spitzenverbände finden Sie hier