Im November 2024 hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen ersten Referententwurf Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention veröffentlicht. Am 18.12.24 wurde der Referentenentwurf im Kabinett bestätigt. Doch dann kam es zum Koalitionsbruch der Regierung und der Gesetzentwurf wurde ruhend gestellt.
Nun hat das BMG einen überarbeiteten Referenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention veröffntlicht. Wesentliche Änderungen sind:
- die Etablierung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention (zunächst auf 15 Jahre festgelegt)
- Länder sollen flächendeckende Krisendienste sicherstellen
- stäkere wisscheachsftliche Evaluation und Forschung, um die Suizidprävention stärker evidenzbasiert auszugestalten.
- Bun stellt dafür Mittel bereit
Aktuell läuft das Stellungnahmeverfahren. Den vollständigen Referentenentwurf zur Stärkung der nationalen Suizidprävention finden Sie hier. Über den weiteren Verlauf werden wir Sie informieren.