Neues Gesetz soll Frauen besser vor sexualisierter Gewalt schützen

Von 2032 an haben Frauen und Kinder, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Die Landesregierung hat gestern in Schwerin den Gesetzentwurf zur Ausführung des bundesweiten Gewalthilfegesetzes beschlossen.

 

Der Entwurf wird nun im Landtag beraten und soll noch in dieser Legislatur verabschiedet werden. 

In Mecklenburg-Vorpommern sollen die bestehenden 32 Einrichtungen (neun Frauenschutzhäuser sowie Beratungsstellen für häusliche und sexualisierte Gewalt, Interventions-, Gewaltberatungs- und Fachberatungsstellen) um sechs weitere ergänzt werden. Zudem ist vorgesehen, dass Beratungsstellen künftig mit mindestens zwei Mitarbeitern besetzt sind, statt wie bislang teils nur mit einer Person.

Von 2027 an werde sich der Bund laut Justizministerium jährlich an der Finanzierung des Hilfe- und Beratungssystems in MV beteiligen, 2027 zunächst mit zwei Millionen Euro. Die Bundesmittel sollen demnach schrittweise bis auf 5,6 Millionen Euro im Jahr 2032 steigen.

Das Gewalthilfegesetz des Bundes sieht vor, dass die Länder ab 2027 die Finanzierung für Frauenschutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen tragen. Diese Verantwortung lag bisher hauptsächlich bei den Kommunen. Ab 2032 hat jede Frau, der Gewalt widerfahren ist, einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.