Kürzungen sind insbesondere in der Migrations- und Flüchtlingssozialarbeit geplant. In anderen Bereichen ist es nicht zu den befürchteten Kürzungen gekommen. De facto bedeutet aber auch dieser Zustand, dass aufgrund der Kostensteigerungen mit Einschnitten zu rechnen ist.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die relevanten Haushaltstitel sowie die bundesgeförderten Programme im Einzelnen:
- Die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und Auswanderern, unter die insbesondere die Psychosozialen Zentren (PSZ) für Flüchtlinge und Folteropfer fallen, soll von 13 auf sieben Millionen Euro gekürzt und damit nahezu halbiert werden. Aufgrund der unzureichenden Finanzierung, die sich bereits 2024 aufgrund von umfangreichen Kürzungen zugespitzt hatte, können die PSZ bereits heute der hohen Nachfrage nach psychosozialer und psychotherapeutischer Unterstützung der Klient*innen nicht adäquat gerecht werden. Die Wartelisten der einzelnen Zentren sind seit Jahren lang. Nun drohen Abbrüche von Beratungs- und Hilfeleistungen, der Verlust von Fachkräften bei den Trägern und damit eine langfristige Schädigung wirksamer Strukturen.
- Der Haushaltstitel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) bleibt konstant bei 25 Millionen Euro. Damit liegt er weit hinter den Bedarfen zurück: Die Mittel für die AVB sollten schon 2024 auf 40 Millionen aufwachsen, um den Aufbau von einem bundesweiten und flächendeckenden Angebot zu sichern. Durch individuelle Beratung verstehen Asylsuchende das Asylverfahren besser und können konstruktiv mitwirken. Ohne Mittelaufwuchs hätten viele Schutzsuchende keinen Zugang zu einer qualifizierten Fachberatung und das Potential der AVB bliebe ungenutzt.
- Die Förderung der Migrationsberatung für Erwachsene Zugewanderte (MBE) bleibt wie 2024 bei 77,5 Millionen Euro. Es ist erfreulich, dass keine erhebliche Reduzierung der Haushaltsmittel für die MBE im Haushaltsentwurf vorgenommen wurde. Es muss dennoch berücksichtigt werden, dass die jährlichen Kostensteigerungen durch das gleichbleibende Budget nicht abgedeckt werden und daher faktisch zu einer Reduzierung des Beratungsangebotes kommen kann.
- Die Bundesprogramme „Menschen stärken Menschen“ sowie die „Migrantinnen einfach stark im Alltag“ (MIA) -Kurse sind nicht von Kürzungen betroffen.
- Das Budget für die Integrationskurse soll laut Haushaltsentwurf halbiert werden: während für 2024 noch eine Milliarde Euro eingeplant war, sollen für 2025 nur noch 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Aus demografischen Gründen ist eine Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften nach Deutschland unerlässlich. Laut IAB (Kurzbericht 25/2021) wird das Erwerbspersonenpotenzial zwischen 2020 und 2035 um voraussichtlich 7,2 Millionen sinken. Für eine langfristige und nachhaltige Arbeitsmarktintegration müssen neben geflüchteten Menschen auch viele zugewanderte Migrant*innen ihre Deutschkenntnisse verbessern. Integrationskurse sind daher für eine gelingende Integration zentral. Mit der vorgesehenen Halbierung des Budgets für Integrationskurse würden sich die Zugänge und heute schon sehr langen Wartezeiten erneut verschlechtern und somit auch die Steigerung des inländischen Potenzials.
- Der Etat für die humanitären Aufnahmeprogramme und Resettlement-Programme des Bundes wurde von 70 Millionen Euro auf neun Millionen Euro gekürzt. Dies dürfte vor allem das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan betreffen - mit dramatischen Folgen für die Betroffenen.
All diese geplanten Kürzungen haben massive Auswirkungen auf Klient*innen und die einzelnen Trägerstrukturen. Sie haben eine weitere Reduzierung von Angeboten zur Folge und könnten zu Schließung von Einrichtungen und Diensten führen, gerade in ländlichen Regionen. Einmal abgebaute Strukturen lassen sich nur schwer wiederaufbauen. Dadurch würden Schäden für eine vielfältige, bürgernahe und gemeinnützige Infrastruktur entstehen.
Der Paritätische wird sich, wie bereits in vorangegangen Jahren, dafür einsetzten, dass die drastischen Kürzungen im parlamentarischen Verfahren ausgeglichen werden.
Im Rahmen der Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2025 wurden zudem mit der Wachstumsinitiative einige Änderungen im Migrationsrecht beschlossen. Diese sollen sowohl die Einwanderung von Fach- und Arbeitskräften, sowie die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt verbessern.
Mehrere Maßnahmen betreffen die Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt. Künftig gilt eine Arbeitserlaubnis als erteilt, wenn die Ausländerbehörde dem Antragsteller innerhalb von zwei Wochen nichts Anderes mitgeteilt hat. Allerdings ist noch unklar, von welchem Zeitpunkt an diese Frist beginnen soll. Der Paritätische begrüßt diese Vereinfachungen. Er weist jedoch darauf hin, dass für eine bessere Arbeitsmarktintegration Geflüchteter auch alle der weiterhin bestehenden Arbeitsverbote für Asylsuchende abgeschafft werden sollten.
Darüber hinaus soll zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter der „Job-Turbo“ erweitert und verstetigt werden. Hierzu soll die verbesserte Information über Chancen einer berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung gehören. Zudem soll bei „erschwerter Beschäftigungsaufnahme“ zukünftig eine Kombination aus Arbeitsgelegenheiten, verpflichtenden Integrationspraktika, Weiterbildungen und Sprachkursen zur Anwendung kommen.
Der Paritätische weist darauf hin, dass nicht die schnellstmögliche Vermittlung in den Arbeitsmarkt, sondern eine qualifikationsadäquate Arbeitsaufnahme Ziel der Arbeitsmarktintegration Geflüchteter sein sollten. Verpflichtungen zu Arbeitsgelegenheiten oder Integrationspraktika können diesem Ziel widersprechen. Auch konnte der Nutzen von Arbeitsgelegenheiten empirisch nicht belegt werden.
Ferner können Vereinheitlichung bei der Verwaltungspraxis in Form von regelhaften Ermessensduldungen für die Wartezeit bis zur Erteilung einer Ausbildungs – oder Beschäftigungsduldung bzw. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG mehr Sicherheit bieten.
Weitere geplante Maßnahmen beziehen sich auf die Einwanderung von Fach- und Arbeitskräften. Steuerliche Anreize für zugewanderte Fachkräfte sollen eingeführt sowie die Einwanderung in Zeitarbeit möglich gemacht werden. Die sogenannte „Westbalkanregelung“ gem. § 26 Abs. 2 BeschV auf weitere Staaten ausgeweitet werden, insbesondere im Rahmen von Migrationspartnerschaften.
Diese Regelung erlaubt es einer begrenzten Zahl von Personen aus bestimmten Herkunftsländern eine Aufenthaltserlaubnis für jegliche Beschäftigung in Deutschland zu erhalten. Bereits bestehende Kontingente sollen zudem ausgeweitet werden. Der Paritätische begrüßt die beabsichtige Ausweitung.