Empfehlungen zur Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung in der Kurzzeitpflege

Mit knapp einjähriger Verspätung wurden die Gemeinsame Empfehlungen nach § 88a SGB XI zur Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung in der Kurzzeitpflege veröffentlicht.

Eine Zielsetzung des Gesundheitsversorgungs- und Weiterentwicklungsgesetz (GVWG 2021) war die Stärkung der Kurzzeitpflege sowie die Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung. Hierzu sollten bis April 2022 Bundesempfehlungen zur Gestaltung von Rahmenverträgen vorgelegt  werden. Nun hat der GKV-Spitzenverband die Gemeinsame Empfehlungen nach § 88a SGB XI zur Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung in der Kurzzeitpflege auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Interessant ist, dass diese Empfehlungen gemäß § 88a SGB XI und gemäß der Präambel unmittelbar angewandt werden, solange keine Anpassung im jeweiligen Landes-Rahmenvertrag erfolgt ist. In Mecklenburg-Vorpommern bringt dies zunächst insbesondere für solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen gravierende Veränderungen für die Verhandlungspraxis.

Übersicht zu den Empfehlungen für die solitäre Kurzzeitpflege

Die Bundesempfehlungen stellen überwiegend eine Verbesserung gegenüber den jetzigen Parametern für Mecklenburg-Vorpommern dar:

  • Künftig soll eine einheitliche, pflegegradunabhängige Pflegevergütung festgelegt werden (§ 10)
  • Die Auslastungsquote orientiert sich an der tatsächlichen Auslastung der letzten zwei Jahre und beträgt für Bestandseinrichtungen mindestens 78 Prozent (§ 7).
  • Es werden Korridore für die personelle Ausstattung in der Pflege, für Leitung und Verwaltung sowie Hauswirtschaft definiert (§ 3).
  • Die Abrechnung von bis zu drei Abwesenheitstagen zu Lasten der Pflegekasse bei tatsächlicher Freihaltung des Platzes ist vorgesehen (§ 9).

Weitere Details entnehmen Sie bitte unmittelbar den „Gemeinsame Empfehlungen nach § 88a SGB XI zur Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung in der Kurzzeitpflege“. Sie finden das Dokument auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands unter https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp.