Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können damit weiterhin telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Der Beschluss zur Verlängerung der Corona-Sonderregelung tritt mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft. Unabhängig von der Corona-Sonderregelung gilt, dass Versicherte im Rahmen einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten können.
Zudem hat der G-BA mittlerweile mehrere seiner Corona-Sonderregelungen vollständig oder abgewandelt in die Regelversorgung überführt:
- die Möglichkeit der Videotherapie bei Heilmitteln
- eine verlängerte Vorlagefrist (4 Tage) für Verordnungen der häuslichen Krankenpflege und
- die Möglichkeit einer Krankschreibung per Videosprechstunde
Die vollständige Pressemitteilung des G-BA ist der Fachinformation beigefügt. Sie finden diese auch unter dem nachfolgenden Link.
Dokumente zum Download
Pressemitteilung: Corona-Sonderregelung: Telefonische Krank-schreibung weiter bis Ende Mai möglich (138 KB)