Arbeitshilfe: Widerruf, Erlöschen und Rücknahme des Schutzstatus

Die Arbeitshilfe soll einen Überblick über materiell-rechtliche Voraussetzungen für Erlöschen, Widerruf oder Rücknahme des Schutzstatus vermitteln und über wesentliche verfahrensrechtliche Bestimmungen für die Aberkennung eines einmal erteilten Schutzstatus informieren.

Die Bedeutung von Verfahren zu Widerruf oder Rücknahme des anerkannten Schutzstatus wird in Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen weiter zunehmen. Diese Tatsache und die andauernde öffentlich-politische Diskussion zu diesem Thema verursachen sowohl bei schutzberechtigen Menschen als auch Beratenden und Ehrenamtlichen große Verunsicherung.

Widerruf und Rücknahme eines internationalen Schutzstatus unterliegen jedoch klaren völker- und unionsrechtlichen Vorgaben. Nicht jede Veränderung bzw. behördlich veränderte Einschätzung der Lage im Herkunftsland führt zu einer tatsächlichen Aberkennung des Schutzes. Der Erhalt einer Ladung zur Befragung oder die Aufforderung zur schriftlichen Mitwirkung seitens des BAMF bedeutet noch nicht, dass der Schutzstatus auch tatsächlich widerrufen oder zurückgenommen wird. Hinzu kommt, dass selbst im Falle einer unanfechtbaren Aberkennung des Schutzstatus dies nicht automatisch zu einer Aufenthaltsbeendigung führt.

Die Arbeitshilfe richtet sich an Berater*innen von Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen, die anerkannte Schutzberechtigte beraten. 
Hier finden Sie die Arbeitshilfe als PDF.