Der Paritätische MV: Schuldnerberatung muss kostenfrei bleiben

Künftig können Schuldnerberatungsstellen Entgelte für die Beratung erheben. Das ist das Ergebnis der Einigung des Vermittlungsausschusses zum Schuldnerberatungsdienstegesetz, dem der Bundestag heute zugestimmt hat. Der Paritätische MV kritisiert diese Entscheidung scharf und appelliert an die Verantwortung von Land und Kommunen, die kostenfreie Schuldnerberatung in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten.

„Menschen, die überschuldet sind, brauchen Hilfe und dürfen dafür nicht auch noch zur Kasse gebeten werden.“, sagt Dieter Eichler, Geschäftsführer des Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern. Gerade angesichts der finanziellen Situation der Ratsuchenden sei ein Entgelt für eine Beratung geradezu zynisch. 

Der Paritätische MV fordert die politisch Verantwortlichen auf, die Finanzierung der Schuldnerberatung in Mecklenburg-Vorpommern so auszugestalten, dass der Zugang für Menschen in finanzieller Not weiterhin kostenfrei bleibt. „Wer bereits Mietschulden hat, mit Pfändungen kämpft oder nicht weiß, wie er die nächste Stromrechnung bezahlen soll, hat keinen finanziellen Spielraum für eine kostenpflichtige Beratung. Gerade diese Menschen müssen Schuldnerberatung niedrigschwellig und kostenfrei erreichen können.“

Die Einigung sei ein großer Rückschritt gegenüber dem zuvor vom Bundestag beschlossenen Gesetz, das eine Stärkung der Schuldnerberatung vorsah. „Sie widerspricht auch dem Koalitionsvertrag, in dem die Regierungsparteien die Stärkung der kostenlosen Schuldenberatung vereinbart hatten“, kritisiert Eichler. 

Der Paritätische MV fordert deshalb eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung im Land. Dazu gehört auch, das bestehende Beratungsnetz in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur zu sichern, sondern auch an die steigenden Bedarfe anzupassen. Insbesondere im ländlichen Raum ist eine gute Erreichbarkeit dringend notwendig. 

„Wenn der Zugang zu einer unabhängiger Schuldnerberatung sichergestellt werden soll, müssen Land und Kommunen auch die dafür notwendigen Strukturen finanzieren“, so Eichler. „Wer Menschen gesetzlich den Weg in die Schuldnerberatung weist, muss auch dafür sorgen, dass sie dort zeitnah, kostenfrei und fachlich qualifiziert Hilfe erhalten.“

Auch muss weiterhin sichergestellt sein, dass die Beratungsstellen unabhängig und ohne finanzielle Eigeninteressen gemeinnützig arbeiten. 

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