Zusätzliche Kinderkrankentage auch im Jahr 2023

Für das Jahr 2023 können gesetzlich krankenversicherte Eltern in erweitertem Umfang Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen. Darauf weist das Sozialministerium hin.

Damit stehen jedem gesetzlich krankenversicherten Elternteil erneut 30 Kinderkrankentage pro Kind im Jahr zur Verfügung. Für Alleinerziehende sind es 60 Tage. Ohne Sonderregelung beträgt der gesetzliche Anspruch zehn Arbeitstage im Jahr pro Kind (bei Alleinerziehenden 20 Tage).

Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil im Jahr 2023 insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Nach Aussage von Sozialministerin Stefanie Dresse können Eltern bis einschließlich 7. April 2023 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss. Das sei etwa dann der Fall, wenn eine Kita, Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist, einen eingeschränkten Zugang hat oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Das gelte auch, wenn einem Kind aufgrund eines Schnelltestergebnisses der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule untersagt sei. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.

Die Pressemitteilung des Sozialministeriums finden Sie hier.