„Mit den zusätzlichen Mitteln können wir viele weitere Kinder und Jugendliche unterstützen, etwa durch Ferienfreizeiten und gemeinsame Unternehmungen. Dabei sollen durch anerkannte Träger der Jugendhilfe insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche gefördert werden“, sagte Ministerin Stefanie Drese in einer Pressemitteilung.
Gerade nach den zurückliegenden Corona-Jahren sei dies von großem Wert: „Denn die Freizeit-Maßnahmen sind eine Möglichkeit für die Kinder und Jugendlichen einen Ausgleich zum Alltag zu schaffen, Zeit mit Gleichaltrigen zu verbringen und neue soziale Kontakte zu knüpfen.“ Diese Zeit für Freunde, Freizeit und Sport nutzen zu können, sei für die jungen Menschen daher besonders jetzt ein enormer Zugewinn.
Im Rahmen des Aktionsprogrammes können Träger und Veranstalter eine Förderung für Angebote der Kinder- und Jugenderholung beantragen. Dies gilt für Kinder- und Jugendfreizeiten und -reisen, aber auch für Tages- und Wochenendausflüge.
Anträge auf eine entsprechende Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten können unverändert weiterhin beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) gestellt werden. Die Antragsunterlagen sind auf der Website des LAGuS M-V unter „Zusätzliche Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten“ zu finden. Das LAGuS ist ebenfalls kompetenter Ansprechpartner bei etwaigen Fragen zur Förderung oder zum Verfahren.