Vom 1. Mai 2021 an sind Elektro-Fahrräder inklusive Sicherheitsausstattung (z.B. Helme und Warnwesten) förderfähig, bei denen eine weitere Person mit Behinderung in die Nutzung des Fahrrads eingebunden werden kann. Dabei liegt die Auswahl der Fahrzeugtypen und /-modelle ganz beim Projekt-Partner. Ob Rikscha oder Tandem spielt keine Rolle, nur einen Elektro-Motor muss das Rad haben.
ACHTUNG: Begrenztes Budget
Die Förderung der E-Bikes startete zum 1. Mai 2021 und ist auf ein Budget von insgesamt 1,5 Mio. Euro begrenzt. Das angepasste Förderprogramm „Barrierefreiheit für alle“ finden Sie hier .