Was verändert sich mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird der Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland erweitert.

Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung zu Arbeitszwecken leichter nach Deutschland einwandern. Bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert. 

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist seit dem 1. März 2020 in Kraft. Ziel ist es, die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten entsprechend dem Bedarf der Wirtschaft zu erleichtern. Daher wurden insbesondere die Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis angepasst. Die meisten Änderungen finden sich entsprechend im Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Dieses regelt die Vergabe von Aufenthaltstiteln für verschiedene Zwecke wie Arbeit, Arbeitssuche, Ausbildung, Ausbildungssuche oder Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. 

Die Bundesregierung hat ein Portal für Fachkräfte und Unternehmen veröffentlicht, auf dem alle Informationen inklusive Ansprechparter zusammengestellt sind.

Ausführliche Informationen zum Fachkräfteinwanderungsgesetz mit Erklärvideos u.v.m. finden Sie hier